Ihr Ratgeber

AWV-Meldepflicht

Haben Sie Fragen zu Ihrer eigenen AWV Meldepflicht bei Auslandszahlungen und wünschen sich Klarheit in der Gesetzeslage?

Wir haben einen leicht verständlichen Ratgeber zur AWV-Meldepflicht zusammengestellt.

Dieser basiert auf dem Spezialwissen unserer Rechtsanwälte.

Unsere Rechtsanwälte sind die führende Kanzlei, die zur AWV-Meldepflicht berät. Sie haben sich deswegen dazu entschlossen, diesen AWV-Ratgeber zu erstellt. Damit wollen wir Ihnen schnell zur Thematik rund um die AWV-Meldepflicht weiterhelfen.

Wissenswertes zur AWV-Meldepflicht

Was ist die AWV-Meldepflicht?

Viele fragen sich: Was ist die AWV-Meldepflicht eigentlich? Spätestens wenn sie auf ihren Kontoauszug sehen und dort den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" sehen, werden Sie sich diese Frage stellen.

Bei der AWV-Meldepflicht handelt es sich um eine Pflicht, Geldzahlungen ins Ausland an die Bundesbank zu melden. Diese ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.

AWV steht dabei für Außenwirtschaftsverordnung. Das Gesetz kann hier abgerufen werden.

Welche Zahlungen unterfallen der AWV-Meldepflicht

Grundsätzlich fallen alle Auslandszahlungen unter die AWV-Meldepflicht. Sie müssen also alle Auslandsüberweisungen melden. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass unter die AWV-Meldepflicht folgende Zahlungen fallen:

  • Alle Zahlungen über 12.500,- € (bar oder per Überweisung)
  • langfristige Kredite von einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (Kreditsummer > 12.500,- €).
  • Zahlungen privater Personen aber auch Zahlungen von Unternehmen
  • Verrechnungen und Einbringungen (Achtung bei Zahlungen über Clearingstellen oder bei Netting im Konzern).

Allerdings gibt es auch Ausnahmen zur AWV-Meldepflicht, wie beispielsweise:

  • Kontoüberträge von einem Konto aufs andere (vorbehaltlich von Ausnahmen)
  • Auszahlung und Rückzahlung von kurzfristigen Krediten mit einer Laufzeit oder Kündigungsrecht < 1 Jahr (Achtung: Zinsen sind nicht ausgenommen!)
  • Ausfuhrerlöse
  • Zahlungen für die Einfuhr von Waren

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Zahlung der AWV-Meldepflicht unterfällt, fragen Sie gerne unsere Anwälte um verbindlichen Rechtsrat.

Jetzt Gespräch vereinbaren

Wann muss die AWV-Meldung abgegeben werden?

Wann die AWV-Meldung abgegeben werden muss, hängt stark davon ab, welche Meldepflicht zu erfüllen ist. Auch hier ergeben sich die Details aus der Außenwirtschaftsverordnung:

  • Zahlungen (Z4): Monatlich. Bis zum 7. Kalendertag des Monats, der auf die Zahlung folgt (z.B. Zahlung am 14.4., Meldung bis 7.5.)
  • Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr (Z10): Bis zum 5. Kalendertag des auf die Leistung oder Entgegennahme der Zahlung folgenden Monats abzugeben.
  • Vermögen von Inländern im Ausland: Einmal jährlich. Spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen folgenden Monat (z.B. Bilanzstichtag 31.12. – Meldestichtag letzter Werktag im Juni des Folgejahres).
  • Vermögen von Ausländern im Inland: Einmal jährlich. Spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen folgenden Monat (z.B. Bilanzstichtag 31.12. – Meldestichtag letzter Werktag im Juni des Folgejahres).
  • Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten im Ausland: Monatlich. Bis zum 10. Kalendertag (Banken) oder 20. Kalendertag (Nichtbanken) des folgenden Monats nach dem Stand des letzten Werktages des Vormonats.

Wenn Sie die oben genannten Fristen versäumt haben, dann liegt ein Verstoß gegen die AWV-Meldepflicht vor, da die Meldefrist verpasst wurde.

Wie wird die AWV Meldepflicht erfüllt?

Die AWV-Meldepflicht muss bei der Bundesbank erfüllt werden. Die Meldung können Sie nicht bei der Bank vornehmen, über die die Überweisung erfolgt ist (z.B. bei der Sparkasse).

Die AWV-Meldung muss dabei für Überweisungen z.B. mindestens folgende Daten enthalten:

  • Name des Empfängers
  • Land des Empfängers
  • Betrag und Währung des gezahlten oder empfangenen Betrages
  • Kennzahl für die Art des Geschäftes
  • Klarstellung von Verrechnungen oder Einbringungen

Die AWV-Meldepflicht können Sie übrigens auf zwei verschiedenen Wegen abgeben:

  • AWV Meldepflicht online erbringen (nur für Unternehmen über das AMS Portal)
  • telefonisch (bei Privatpersonen und nur gelegentlichen Meldungen)
Jetzt Gespräch vereinbaren

Ich habe die AWV-Meldepflicht vergessen, was passiert nun?

Wenn die AWV Meldepflicht vergessen wird, kann dies zu empfindlichen Bußgeldern bis zu 30.000 € pro Verstoß führen.

Eine versäumte AWV-Meldung kann zu einem Bußgeld führen. Wie hoch das Bußgeld ausfällt hängt von der Schwere des Falls und der Höhe des Betrags ab, über den die Meldung hätte erfolgen sollen. Sie kann daher auch sehr hoch ausfallen.

Sollten mehrere AWV-Meldungen versäumt werden, werden die Bundesbank oder der Zoll ein entsprechendes Bußgeldverfahren einleiten.

Es ist daher sehr empfehlenswert, die AWV Meldepflicht ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass alle Meldungen rechtzeitig und korrekt erfolgen. Um sicherzustellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder einen Buchhalter zu beauftragen oder sich mit dem Thema ausführlich auseinandersetzen.

Wenn Sie die AWV Meldepflicht vergessen haben, sollten Sie sich so bald wie möglich an einen Berater wenden, der prüft ob Sie sich an die Bundesbank wenden und die Meldung nachholen sollten oder besser eine Selbstanzeige abgeben sollten.

Was hat die AWV-Meldepflicht mit dem Geldwäschegesetz zu tun?

Die AWV Meldepflicht und das Geldwäschegesetz sind zwei verschiedene gesetzliche Regelungen, die jedoch eng miteinander verknüpft sind.

Die AWV Meldepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, bei der Finanztransaktionen über einen bestimmten Betrag der Bundesbank gemeldet werden müssen.

Das Geldwäschegesetz hingegen zielt darauf ab, die Verwendung von illegal erworbenem Geld zu unterbinden und den illegalen Geldfluss in den legalen Wirtschaftskreislauf zu verhindern. Es regelt die Pflichten von Unternehmen und Personen, die in bestimmten Branchen tätig sind, um eine mögliche Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Im Kern geht es bei beiden Regelungen darum, Geldflüsse aufzudecken, jedoch geht es bei der Meldepflicht um die Meldung von Finanztransaktionen und beim Geldwäschegesetz um die Pflichten von Unternehmen und Personen in bestimmten Branchen um mögliche Geldwäsche zu verhindern.

Jetzt Gespräch vereinbaren

AWV-Meldepflicht Privatperson - gilt sie auch hier?

Greift die AWV-Meldepflicht für Privatpersonen? Die Frage wird häufig gestellt und die Antwort ist: Ja. Die AWV-Meldepflicht gilt auch für Privatpersonen.

Es wird in den Meldevorschriften der Außenwirtschaftsverordnung kein Unterschied gemacht, wer die Zahlung getätigt oder entgegengenommen hat. Es heißt vielmehr:

Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).

Man erkennt hieran deutlich, dass nur darauf abgestellt wird, ob Sie Inländer sind oder nicht und nicht, ob Sie eine Privatperson sind oder nicht.

Merke: Die AWV-Meldepflicht gilt auch für Privatpersonen und die vergessene AWV-Meldung führt auch bei Privatpersonen zum Risiko eines Bußgeldes.

Gibt es ein AWV-Meldepflicht Formular?

Suchen sie ein Formular zur Erfüllung der AWV-Meldepflicht? Dann müssen wir Sie leider enttäuschen. Denn ein AWV-Formular gibt es nicht. Die AWV-Meldungen werden nicht auf Papier erbracht, sondern nur mündlich oder digital.

  • Unternehmen nutzen das digitale Portal AMS
  • Privatpersonen mit unregelmäßigen Zahlungen melden telefonisch
  • Wichtig: Eine AWV-Meldung per E-Mail ist nicht möglich.

Finanzamt und AWV-Meldepflicht

Viele Unternehmen und Privatpersonen haben Sorge, dass aufgrund der AWV-Meldepflicht auch das Finanzamt auf den Plan gerufen wird. Allerdings sagt § 16 Abs. 8 des Bundesstatistikgesetzes dazu:

"Die aufgrund einer besonderen Rechtsvorschrift oder der Absätze 4, 5 oder 6 übermittelten Einzelangaben dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt wurden."

Das bedeutet, dass die Bundesbank die erhobenen Angaben im Rahmen der AWV-Meldepflicht nicht an das Finanzamt weitergeben darf.

Allerdings kann die Zollverwaltung, ggf. auch auf Anraten der Bundesbank auch ein Bußgeld verhängen und über dieses Bußgeld wird dann ggf. auch das Finanzamt im Rahmen des behördlichen Austausch informiert.

AWV Meldepflicht bei Überweisung auf eigenes Konto?

Oft erreicht uns auch die Frage, ob eine AWV Meldepflicht besteht, bei Überweisungen aufs eigene Konto. Die Bundesbank hat sich hierzu in ihrem Merkblatt erklärt:

"Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach. §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig."

Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass die Bundesbank nicht ausführt, was genau "reine Kontoüberträge" im Sinne der AWV sein sollen. Es gibt verschiedene Gestaltungen, die sich genau angeschaut werden müssen, z.B.

  • Überweisung von einem Konto im Erbfall, das nicht das "eigene" ist, sondern der Erbengemeinschaft gehört
  • Überweisungen über Wise, Paypal etc., wo kein Konto im Sinne eines Bankkontos geführt wird
  • Auslandskonten in Steuerparadiesen (z.B. Schweiz), ggf. unter Einschaltung von wirtschaftlich anderen Berechtigten

Unsere Anwälte vermeiden Ihre AWV-Geldbuße

Unabhängig davon, ob Sie Auslandszahlungen an die Bundesbank bewusst oder unbewusst nicht gemeldet haben - eine freiwillige Offenlegung ist oft die beste Lösung für Sie.

Auf diese Weise können Sie erhebliche Geldbußen und unvorteilhafte Konsequenzen vermeiden. Dieser Weg ist ausdrücklich für Meldeverstöße vorgesehen. Es ist damit einfacher denn je, wieder in Einklang mit den Meldevorschriften zu kommen.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, die Meldepflichten nachzuholen.

Wenn Sie die AWV-Meldepflicht vergessen haben -
wir helfen Ihnen

Ihre Ansprechpartner

Suchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit AWV-Meldepflichten auskennt? Unsere Rechtsanwälte sind als an Ihrer Seite und regeln die vergessene AWV-Meldung.

Den meisten Anwälten und Steuerberatern ist die AWV-Meldung unbekannt. Wir sind seit fünf Jahren auf AWV-Selbstanzeigen spezialisiert und seit mehr als 36 Jahren als Anwälte tätig.

Professionelle und zeitnahe Bearbeitung meines Anliegens.

"Professionelle und zeitnahe Bearbeitung meines Anliegens. Qualität hat eben seinen Preis, aber ich bin mehr als zufrieden und habe mich stets gut aufgehoben gefühlt."

Ferdinand R. / Kunde bei O&W

Ihre Sicherheit

Profitieren Sie von der Expertise unserer Kanzlei, die seit 36 Jahren besteht. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtanwalts sorgsam darauf, wie viele vergessene AWV-Meldungen bereits betreut wurden.

Ihre Rechtsanwälte für AWV

Eine Korrektur von vergessenen AWV-Meldungen setzt voraus, dass Sie die Mitarbeiter der Bundesbank kennen und auch des Zolls. Denn eine Selbstanzeige ist nur möglich, wenn Sie diese beim Zoll abgeben. Dafür sollten Sie aber wissen, wie die Straf- und Bußgeldabteilung beim Zoll denkt. Wir vertreten Unternehmen nicht nur bei AWV-Verstößen, sondern auch sonst gegenüber der Zollfahndung, sodass wir hier beste Kontakte haben.

Rechtanwalt Anton Schmoll *)
Fachanwalt Dr. Tristan Wegner
Fachanwältin Gemma Sanz *)
Rechtsanwältin Annika Siggelkow *)
Rechtsanwalt Joachim Mädge *)
Rechtsanwalt Ronald Wegner **)
*) Angestellt
**) Bis 2019
Jetzt Gespräch vereinbaren

Vorteile, wenn Sie die
AWV-Meldepflicht mit uns
nachholen

Die Abgabe einer AWV-Selbstanzeige ist nicht sonderlich problematisch, wenn man denn die richtige Erfahrung damit hat. Daher sollten Sie mit uns Ihre Selbstanzeige abgeben, denn wir haben langjährige Erfahrung mit diesem Thema.

Schutz vor Bußgeldern

Nur eine Selbstanzeige schützt zu 100% vor einem Bußgeld. Warum also das Risiko der Entdeckung eingehen?

Endgültiger Schlussstrich

Nie wieder schlaflose Nächte. Nach einer Selbstanzeige ist die Vergangenheit bereinigt. Ein für alle mal.

Erfahrung aus 100+ Selbstanzeigen

Unsere Anwälte haben mehr als 100 Selbstanzeigen abgegeben und wissen genau, worauf es bei der Zollverwaltung ankommt.

"Wer die AWV-Meldepflicht nicht erfüllt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Glücklicherweise gibt es einen Weg in die Legalität."

FAQ zur AWV-Meldepflicht

Kann man die AWV-Meldepflicht umgehen?
Welche Strafen drohen?
Wann sollte man eine Selbstanzeige abgeben?
Bis wann muss die AWV-Meldung erfolgen?
Für wen gilt die AWV-Meldepflicht?
Wie wird fehlende AWV-Meldung entdeckt?

In 60 Sekunden vom Anwalt erklärt:
AWV- Meldung

Was ist die AWV-Meldepflicht?

Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner erklärt, was es mit der AWV-Meldepflicht auf sich hat.

Gilt die AWV-Meldepflicht auch für Überweisungen zwischen eigenen Konten?

Ob ein Kontoübertrag eine Pflicht zur AWV-Meldung auslöst, das erklärt Dr. Wegner in diesem Video.

AWV Meldung auch für Privatpersonen

Ob die Verpflichtung, eine AWV-Meldung abzugeben auch für Privatpersonen gilt, erklärt Rechtsanwalt Dr. Wegner in diesem Video.

Verjährung der AWV-Meldepflichten

Die Verpflichtung zur AWV-Meldung unterliegt der Verjährung. Wann diese verjährt, klären wir in diesem Video.

Selbstanzeige bei vergessener Meldung?

Wann eine Selbstanzeige Sinn macht, wenn Sie die AWV-Meldung vergessen haben erklärt unser Rechtsanwalt Dr. Wegner in diesem Video.

Keine Vorlage bei Selbstanzeige verwenden!

Eine Vorlage für eine AWV-Selbstanzeige zu verwenden kann nach Hinten los gehen. Wir erklären wieso das so ist.

Rechtssichere Nachholung
der AWV-Meldepflichten

  • Es drohen keine Bußgelder und Strafen durch die Zollbehörden wegen vergessener AWV-Meldepflicht.
  • Klärung sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen durch unsere Anwälte für Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht.
  • Wir stellen sicher, dass Sie in Zukunft keine Meldepflichten nach der AWV verpassen
ABC-Str. 21 | 20354 Hamburg | +49 40 60770218-0 | owlaw.de

Alle Texte, Inhalte und Bilder die Sie auf diesen Seiten finden, sind lediglich allgemeine Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier bereit gehaltenen Informationen wird in keinem Fall übernommen. Jegliche Haftung, insbesondere für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Wenn Sie auf “Fortfahren” klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.