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- Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen: Auslandszahlungen unterliegen einer Meldepflicht -
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Viele fragen sich: Was ist die AWV-Meldepflicht eigentlich? Spätestens wenn sie auf ihren Kontoauszug sehen und dort den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" sehen, werden Sie sich diese Frage stellen.
Bei der AWV-Meldepflicht handelt es sich um eine Pflicht, Geldzahlungen ins Ausland an die Bundesbank zu melden. Diese ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. AWV steht dabei für Außenwirtschaftsverordnung.
Grundsätzlich fallen alle Auslandszahlungen unter die AWV-Meldepflicht. Sie müssen also alle Auslandsüberweisungen melden. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass unter die AWV-Meldepflicht folgende Zahlungen fallen:
Wenn die wird, kann dies zu empfindlichen Bußgeldern bis zu 30.000 € pro Verstoß führen.
Eine versäumte AWV-Meldung kann zu einem Bußgeld führen. Wie hoch das Bußgeld ausfällt hängt von der Schwere des Falls und der Höhe des Betrags ab, über den die Meldung hätte erfolgen sollen. Sie kann daher auch sehr hoch ausfallen.
Eventuell werden Bundesbank oder der Zoll ein entsprechendes Bußgeldverfahren einleiten.
Es ist daher sehr empfehlenswert, die AWV Meldepflicht ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass alle Meldungen rechtzeitig und korrekt erfolgen. Um sicherzustellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder einen Buchhalter zu beauftragen oder sich mit dem Thema ausführlich auseinandersetzen.